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Verbot von Softguns für Kinder und Jugendliche in Salzburg kommt

Softguns sind von Originalwaffen kaum zu unterscheiden, sie sehen diesen täuschend ähnlich. "Diese Nachahmungen echter Schusswaffen können zu schweren Missverständnissen und gefährlichen Zwischenfällen sowie zu erheblichen Verletzungen führen", betonte Sozial- und Gesundheitsreferentin Erika Scharer am Montag, 12. April.

Landesrätin Scharer gab deshalb eine Verordnung nach dem Salzburger Jugendschutzgesetz in Auftrag, die Softguns für den Gebrauch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verbieten soll. Die Verordnung befindet sich bereits in Begutachtung. Von der Verordnung konkret betroffen sind unter anderem Federdruckwaffenspielzeug, aber auch mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen sind.

Bei diesen Spielzeugwaffen werden kleine Plastikkugeln mit enormer Geschwindigkeit abgefeuert. Neben blauen Flecken kommt es immer wieder zu schlimmeren Unfällen, vor allem zu Verletzungen im Gesicht. Zudem gefährde der Umgang mit Spielzeugwaffen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. "Softguns gehören nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen", betonte Landesrätin Scharer: "Waffen sind generell kein Spielzeug."

Landesrätin Scharer appellierte dabei auch an die Eltern: "Grundsätzlich sollten Eltern Spielzeug, welches das Miteinander fördert und nicht das Gegeneinander, kaufen. Und als Erwachsener sollte man das Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen suchen und sie auch über die Gefährlichkeit echter Waffen aufklären."
Beitrag vom: 13.04.2010
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