Salzburg ist für Kindergartenpflicht ab September 2010 gerüstet
Mit Herbst 2010 tritt das zwischen Bund und Ländern im Mai 2009 vereinbarte "Verpflichtende Kindergartenjahr" im Land Salzburg in Kraft. "Um die Einführung der Verpflichtung gut vorzubereiten und den Rechtsträgern der Kindergärten und alterserweiterten Gruppen genügend Zeit zur Vorbereitung der Verpflichtung zu geben, hat Salzburg bereits mit September 2009 die Gratis-Betreuung im Ausmaß von 20 Stunden am Vormittag eingeführt, die Verpflichtung aber ganz bewusst erst für Herbst 2010 vorgesehen. Ziel ist es, all unseren Kindern die besten Startchancen und Bildungsmöglichkeiten zu geben – unabhängig von ihrer Herkunft", so die für die Kinderbetreuung ressortzuständige Landesrätin Doraja Eberle am Montag, 31. Mai.
Salzburg hat laut Kindertagesheimstatistik 2009/10 bei den Fünfjährigen eine Betreuungsquote von 96,6 Prozent, das sind 5.117 betreute Kinder. Das bedeutet, dass derzeit landesweit rund 180 Kinder (bzw. 3,4 Prozent) noch nicht in Betreuung sind. Ein Teil davon wird allerdings bereits vorzeitig eingeschult, diese Kinder benötigen also keinen Betreuungsplatz mehr. Bei den verbleibenden Kindern werden einige Eltern eine Ausnahme von der Verpflichtung beanspruchen. Gründe dafür sind beispielsweise ein unzumutbarer Weg, häuslicher Unterricht oder die Betreuung durch eine Tagesmutter.
Die Zahl der tatsächlich notwendigen neuen Plätze für Fünfjährige für das Kinderbetreuungsjahr 2010/11 wird Ende Oktober bekannt sein, wenn die Anträge für das kostenfreie Jahr im Referat für Kinderbetreuung einlangen, führte Landesrätin Eberle aus.
Ab 13. September 2010 sind alle Kinder, die zwischen dem 1. September 2004 und dem 31. August 2005 geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben, verpflichtet, eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Der Kindergartenpflicht kann in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, im Kindergarten und in alterserweiterten Gruppen nachgekommen werden. Für die wenigen, ausschließlich bei Tageseltern betreuten Fünfjährigen, ist es gelungen durchzusetzen, dass diese über eine Ausnahme von der Verpflichtung (auf Genehmigung des Landes) bei den Tageseltern verbleiben können, d.h. es ist kein Wechsel im letzten Betreuungsjahr erforderlich. Allerdings gibt es für diese Kinder keinen Zuschuss des Bundes, da die Vereinbarung nur Anreize für die institutionelle Betreuung setzt.
Gleichbehandlung von alterserweiterten Gruppen
"Es war mir bei den Verhandlungen mit dem Bund von Beginn an ein ganz großes Anliegen, dass auch der Besuch einer alterserweiterten Gruppe als Möglichkeit gilt, die Gelder des Bundes beanspruchen zu können und gleichzeitig der Verpflichtung nachzukommen. In Österreich wird die Bezeichnung ‘alterserweiterte Gruppe‘ sehr unterschiedlich verwendet. In Salzburg haben alterserweiterte Gruppen aber schon immer denselben Bildungsauftrag wie Kindergärten. Somit wäre eine Ungleichbehandlung der beiden Betreuungsformen nicht nachzuvollziehen gewesen", so Landesrätin Eberle.
Mit der Festlegung der wöchentlichen Besuchspflicht mit 16 Stunden an mindestens vier Tagen am Vormittag wird dem Ziel der kleinkindgerechten Bildung und Förderung genüge getan und gleichzeitig Raum für bedarfsgerechte Gestaltung des Betreuungsalltags durch die Familien eingeräumt. Der zeitliche Umfang der Besuchspflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr unter Berücksichtigung von Schulferien und schulfreien Tagen, um in Familien mit mehreren Kindern unterschiedlichen Alters Probleme in der Organisation des Betreuungsalltags und der Urlaubsplanung zu verhindern. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein weiterer Urlaub im Umfang von drei Wochen in Anspruch genommen werden.
Die Pädagoginnen führen Anwesenheitslisten wie bisher, die zur Kontrolle dienen. Jede Verhinderung müssen die Erziehungsberechtigten umgehend in der Kinderbetreuungseinrichtung melden. Für unentschuldigtes Fehlen sind Strafen bis zu 500 Euro gesetzlich vorgesehen. "Ich bin mir sicher, dass es wie beispielsweise im Bundesland Kärnten, das schon Erfahrungen mit der Verpflichtung hat, nicht erst zu einer Bestrafung kommen muss, sondern dass es schon vorab in persönlichem Kontakt mit den Eltern gelingen wird, ein Nachkommen der Verpflichtung zu gewährleisten", sagte Landesrätin Eberle.
Im Gegenzug zur Verpflichtung ist dieses letzte Kinderbetreuungsjahr für 20 Stunden pro Woche am Vormittag kostenlos. Zuschläge für längere Betreuung, Verpflegung, Betreuung in den Ferienzeiten oder besondere Angebote (Musik, Bewegung, Sprache, kleinere Gruppen, Montessori etc.) sind zulässig. Für die kostenlose Halbtagsbetreuung im letzten Kinderbetreuungsjahr stellt der Bund allein für das Land Salzburg 4,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Klar definierte Ausnahmegründe
Sollte einer der in der Vereinbarung mit dem Bund aufgezählten Ausnahmegründe vorliegen, so können die Eltern beim Land Salzburg um Ausnahme von der Verpflichtung ansuchen. Dazu zählen: vorzeitige Einschulung, schwere Beeinträchtigung, schwierige Wegverhältnisse, häusliche Erziehung bzw. häusliche Erziehung bei Tageseltern. Liegt einer dieser Gründe vor, so entfällt – bei Ausnahmegenehmigung durch das Land – die Verpflichtung des Besuchs eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe.
Neuer Bildungsrahmenplan
Eine weitere Initiative, um die Bildungsarbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen transparenter zu machen, ist der in Kooperation von Bund und Ländern entwickelte "Bildungsrahmenplan". Dieser wird ab Herbst 2010 in für alle elementaren Bildungseinrichtungen, also alle institutionellen Formen der Bildung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt, verpflichtend angewendet. Dieser Plan stellt die Grundlagen der elementaren Bildungsprozesse dar und baut auf dem Bild des Kindes als kompetentes Individuum auf. Ziel ist es, den Grundsatz des lebenslangen Lernens und die Bedeutung der Kontinuität des Bildungsverlaufs zu unterstreichen.
Pädagog/innen in Krabbelgruppen, alterserweiterte Gruppen und Kindergärten werden in den nächsten Jahren mit diesem Bildungsrahmenplan arbeiten. Zur Unterstützung erhalten sie vom Referat für Kindergärten Horte und Tagesbetreuung Reflexionsfragen zu den einzelnen Themen, welche die interne Evaluierung der Einrichtungen intensivieren werden. Dazu gab es Ende April/Anfang Mai 2010 bereits flächendeckende Leiterinnentagungen im Land Salzburg, in denen Möglichkeiten für die Umsetzung des Bildungsrahmenplans in den Einrichtungen besprochen wurden.
"Es ist mir wichtig zu betonen, dass nicht erst der Bildungsrahmenplan Bildung in unsere Kinderbetreuungseinrichtungen bringt, sondern, dass unsere Pädagogen seit jeher die Erziehung, Entwicklung, Bildung und Integration der Kinder ihrem Alter gemäß fördern. Der Bildungsrahmenplan soll die Arbeit der Pädagoginnen aber künftig erleichtern und Unterstützung zur Reflexion der täglichen Arbeit geben", so Landesrätin Eberle.
Für alle anderen Kinder in Betreuung vor Schuleintritt nimmt das Land Salzburg über das so genannte Familienpaket seit September 2009 rund vier Millionen Euro pro Kinderbetreuungsjahr in die Hand, um Salzburgs Eltern zu entlasten. Für eine Ganztagsbetreuung gibt es einen Zuschuss von 50 Euro und für Halbtagsbetreuung (Betreuung bis 30 Wochenstunden) einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro pro Monat. Dieser Zuschuss des Landes, der bis zu 600 Euro Ersparnis pro Jahr bringen kann, wird direkt mit dem Rechtsträger der Betreuungseinrichtung abgerechnet, so dass Eltern keine Anträge stellen müssen. o116-116
Nähere Auskünfte und Informationen gibt es beim Referat für Kinderbetreuung des Landes (www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung). Informationen über das Familienpaket erteilt Ulrike Mühlfellner, Telefon 0662-8042-2513, ulrike.muehlfellner@salzburg.gv.at. Auskünfte über die Verpflichtung erhält man bei Mag. Elke Kabel-Herzog, Telefon: 0662-8042-2536, elke.kabel@salzburg.gv.at