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Widmungsabgabe und Kinderlärm im Ausschuss

Studiengebühren sollen wieder eingeführt werden

Unter dem Vorsitz von LAbg. Sonja Ottenbacher (ÖVP) nahm der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss heute, Mittwoch, 25. Jänner, bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen die der FPÖ und Grünen einen Antrag der ÖVP, abgeändert durch die SPÖ, zur Wiedereinführung von Studiengebühren an. In dem Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten, Studiengebühren wieder einzuführen und gleichzeitig durch ein sozial gerechtes, ausgebautes Stipendiensystem sicherzustellen, dass für sozial schwächere Schichten keine Zugangsbeschränkungen aufgebaut werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die aufgrund des derzeitigen Systems nachteilige Situation der unselbstständigen Erwerbstätigkeiten verbessert wird.

Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller ist überzeugt, dass Studiengebühren alleine die Situation der Universitäten nicht verbessern. Die Wiedereinführung der Studiengebühren würde die soziale Schieflage der Lage der Studierenden nicht verbessern. Auf den Universitäten fehle die in der Gesellschaft existierende soziale Durchmischung, hier seien Studiengebühren nur ein Nebenthema. Bei der Frage nach einer Lösung des Problems der vielen deutschen Studierenden in Salzburg setzt Landeshauptfrau Burgstaller auf eine EU-weite Einigung.


LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) verwies auf das in Salzburg spezielle Problem des großen Anteils Studierender aus Deutschland. In budgetär schwierigen Zeiten sei es notwendig, jede Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen. Wenn man ein sozial ausgewogenes und gerechtes Stipendiensystem sicherstelle, sei die Wiedereinführung der "Lenkungsmaßnahme Studiengebühren" gerechtfertigt. Klubvorsitzender LAbg. Ing. Mag. Roland Meisl (SPÖ) forderte, darauf zu achten, dass die aufgrund des derzeitigen Systems nachteilige Situation der unselbstständigen Erwerbstätigkeiten verbessert werde. Der Antrag wurde um diesen Passus von der SPÖ ergänzt.

Für LAbg. Dr. Astrid Rössler (Grüne) sei dies keine Bildungs-, sondern eine Budgetdebatte, in der es um das Ausschöpfen neuer Finanzierungsquellen gehe. Im Zentrum der Diskussion müsse stehen, wie man die soziale Durchlässigkeit an den Universitäten erhöhe, wie ein Studium "leistbar zu machen" sei und wie man die Qualität erhöhe. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) signalisierte die ablehnende Haltung seiner Fraktion, da wegen der Budgetknappheit des Bundes mit Hilfe der Studiengebühren wieder eine Umverteilung stattfinden werde. Es müssen andere Maßnahmen gefunden werden, um sowohl Qualität als auch Finanzierung der Universitäten sicherzustellen.


Bewerbungsmöglichkeit höherqualifizierter Bediensteter verbessern

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss beschäftigte sich unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) mit einem SPÖ-Antrag hinsichtlich der Bewerbungsmöglichkeit höherqualifizierter Bediensteter in niedrigerer Verwendung und nahm diesen einstimmig an. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass neu eintretende Landesbedienstete, die überqualifiziert eine niederwertigere Tätigkeit im Landesdienst annehmen, sich nach einer Sperrzeit von fünf Jahren auch auf interne Stellenausschreibungen bewerben dürfen und nicht mehr lediglich auf externe Stellenausschreibungen verwiesen werden.


Personalreferent Landesrat Sepp Eisl befürwortete die Initiative. Es solle möglich sein, dass sich zum Beispiel auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich weiterbilden, sich dann für höhere Posten bewerben können. Eine Sperrfrist sei jedoch sinnvoll. Die Regelung solle aber auch für bestehende Dienstverhältnisse gelten. Derzeit seien 16 Bedienstete im Landesdienst betroffen.


LAbg. Dr. Nicole Solarz (SPÖ) verwies darauf, dass sich Arbeitsuchende oft auf freie Stellen im Landesdienst, für die sie überqualifiziert seien, bewerben. Derzeit müssen sich höherqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber schriftlich dazu verpflichten, sich in weiterer Folge auf keine intern ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Diese Selbstbindung gelte derzeit zeitlich unbegrenzt. Die Intention des Dienstgebers sei zwar verständlich, jedoch sei ein unbefristeter Ausschluss von Bewerbungen auf interne Ausschreibungen unverständlich.


An- und Abmeldung zur Nachmittagsbetreuung erleichtern

Noch vor der Mittagspause beschäftigte sich der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Sonja Ottenbacher (ÖVP) mit einem Antrag der Grünen, der folgenden Wortlaut hatte: "Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung nach einer weiteren Flexibilisierung der gesetzlichen Regelungen für die schulische Nachmittagsbetreuung heranzutreten." Zu diesem Antrag wurde der Bericht der Expertin einstimmig zur Kenntnis genommen.


Hintergrund für diesen Antrag ist, dass sich in der Praxis die Notwendigkeit für eine weitere Flexibilisierung der An- und Abmeldung zur Nachmittagsbetreuung gezeigt habe. Es sei, so LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne), für eine nicht unbeachtliche Zahl von Eltern aufgrund verschiedener Umstände oft erst während des Schuljahres eine Nachmittagsbetreuung erforderlich. Eine spätere Anmeldung sei jedoch nur möglich, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe notwendig werde. Umgekehrt gebe es Fälle, in denen durch Arbeitsplatzverlust, Karenz etc. die Nachmittagsbetreuung nicht mehr finanziert werden könne. Gesetzlich sei jedoch ein Ausscheiden aus der Nachmittagsbetreuung nur drei Wochen vor Ende des Semesters erlaubt. Aus diesem Grund solle durch eine Adaptierung des Schulunterrichtsgesetzes eine weitere Anpassung an die wechselnden Lebensumstände der Betroffenen erreicht werden.


LAbg. Margit Pfatschbacher (SPÖ) wies darauf hin, dass eine rechtzeitige Anmeldung notwendig für die Planbarkeit sei. Aus ihrer Erfahrung könne sie berichten, dass spätere Anmeldungen sehr flexibel gehandhabt werden. Im Mittelpunkt müssen die Bedürfnisse der Kinder stehen und nicht die Umstände der Eltern, damit Kinder nicht zu oft in eine Gruppe gegeben und wieder herausgenommen werden müssen. LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) rief zu "Mut zur Flexibilität" auf und sagte, dass Schule und Schulverwaltung öfter menschlicher und kindgerechter agieren müssen.


Einführung einer Widmungsabgabe für Bauland

Die Expertin für schulische Tagesbetreuung, Dipl.-Päd. Mag. Birgit Heinrich, Landesschulinspektorin für Pflichtschulen, sieht keinen Handlungsbedarf für eine weitere Flexibilisierung der gesetzlichen Regelungen bei An- und Abmeldungen für die schulische Nachmittagsbetreuung. Auch im Interesse der Kinder sollen die Kinder nicht beliebig oft an- und abgemeldet werden können. Einzelfälle können durch Flexibilität gelöst werden. Während des Jahres sei es aus organisatorischen Gründen nur ganz schwer möglich, eine neue Gruppe aufzumachen. Dann sei es aber möglich, dass eine Gruppe aus mehr als 25 Kindern bestehe. Es seien ohnehin nicht immer alle angemeldeten Kinder täglich anwesend. Aber vor allem in Tourismusorten, wo es zu vielen An- und Abmeldungswünschen komme, müsse man darauf achten, die Planbarkeit zu gewährleisten.


Nach der Mittagspause behandelte der Ausschuss für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr unter Vorsitz von LAbg. Peter Pfeifenberger (SPÖ) einen Antrag der Grünen, der die Einführung einer Widmungsabgabe für Bauland zum Inhalt hatte. In dem Antrag wurde die Landesregierung ersucht, eine Novelle zum Salzburger Raumordnungsgesetz für die Einführung einer Widmungsabgabe für Bauland nach dem Modell des Tiroler Entwurfes bis spätestens 30. September 2012 vorzulegen. Abgestimmt wurde nicht der Antrag, sondern es wurden aufgrund eines zwischenzeitlich geplanten Bundesgesetzes die Berichte der Experten einstimmig zur Kenntnis genommen.


LAbg. Dr. Astrid Rössler (Grüne) stellte fest, dass in dieser Frage inzwischen immer mehr Einigkeit herrsche, wonach ein großer Vermögensgewinn auch mit einer Abgabe belegt werden solle. Fairerweise sollten auch Parkplätze, Kleingartensiedlungen, Campingplätze, Sportanlagen oder Materialgewinnungsstätten bei einer Nutzungsänderung berücksichtigt werden. Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller (SPÖ) sagte, es sei aus Sicht der Steuergerechtigkeit notwendig, Widmungsgewinne zu besteuern. Am realistischsten sei die Besteuerung von einem Viertel des erzielten Gewinns. Der Bund plane in zwei bis drei Monaten einen entsprechenden Beschluss, womit auch mit entsprechenden Steuereinnahmen zu rechnen sei. Auch die Möglichkeit einer Rückwidmung von ungenutztem Bauland in Grünland sei sinnvoll. LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) hielt fest, dass durch eine Widmungsabgabe keine Baulandmobilisierung stattfinde. Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ) sprach sich für eine Zweckwidmung zugunsten erschwinglichen Wohnens aus. Für LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ) ist der Antrag richtig, aber noch unausgegoren, da wichtige Fragen offen seien. SPÖ-Klubvorsitzender Ing. Mag. Roland Meisl sagte, trotz geplanter Bundesregelung sollte das Ziel einer gesetzlichen Regelung nicht aus den Augen verloren werden.


Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber sagte, die Einführung einer Widmungsabgabe sei rechtlich möglich. Verfassungsrechtliche Probleme könnten sich beim Erstellen von Ausnahmekatalogen ergeben. Der Leiter der Raumplanungs-Abteilung Hofrat Ing. Dr. Friedrich Mair informierte, dass seit 2005 das Baulandangebot wieder steige. Dr. Werner Steinhäusler vom Referat Allgemeine Finanzangelegenheiten führte aus, dass das Land im Falle einer bestehenden Besteuerung durch den Bund nur mit Ermächtigung durch diesen eine eigene Widmungsabgabe einheben dürfe.


Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung

Der Verfassung- und Verwaltungsausschuss diskutierte unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) einen FPÖ- und einen ÖVP-Antrag, mit dem Verlangen, rechtlich zu klären, dass Kinderlärm nicht als schädliche Umwelteineinwirkung gilt. Einstimmig angenommen wurde ein gemeinsamer SPÖ/ÖVP-Abänderungsantrag, der zu einem Vierparteienantrag umgewandelt wurde, mit folgendem Wortlaut:


Der Salzburger Landtag bekennt sich dazu und unterstützt das Bewusstsein, dass Geräuscheinwirkungen, die in Kindertageseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmerregung) darstellen.


Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  • zu überprüfen, in welchen Landesgesetzen eine solche Festlegung möglich und auch sinnvoll ist und dem Landtag darüber bis 30. April 2012 zu berichten
  • an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) klarzustellen, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmerregung) darstellen.

LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ) hielt fest, dass man in der Gesellschaft von heute froh sein müsse, Kinderlärm zu haben. Man solle sich für eine kinderfreundliche Regelung an dem oberösterreichischen Modell orientieren. LAbg. Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) betonte, auf Bundes- und Landesebene bestünden unterschiedliche Rechtsgrundlagen. LAbg. Margit Pfatschbacher (SPÖ) sagte, nicht jede Form von Kindern erzeugten Lärm sei grundsätzlich per Gesetz als kein Lärm zu definieren, da auch von Jugendlichen etwa mit Motorrädern provokativ Lärm erzeugt werden könne.


PM der Salzburger Landeskorrespondenz