Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz über die Marktüberwachung von Bauprodukten ist Inhalt der Nummer 109 des Salzburger Landesgesetzblattes, Jahrgang 2011, das heute, Freitag, 16. Dezember, auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at kundgemacht wurde. Darüber hinaus wurde als Nummer 110 eine Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Mattsee kundgemacht.
In der Vereinbarung über die Marktüberwachung wird festgelegt, dass das Österreichische Institut für Bautechnik Marktüberwachungsbehörde ist. Die Vereinbarung gilt für Bauprodukte, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU unterliegen. (LGBl 2011/109)
Die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde Mattsee wird für Sonntag, 11. März 2012, ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl (Stichwahl) wird am Sonntag, 25. März 2012, stattfinden. Als Stichtag gilt Donnerstag, 29. Dezember 2011. (LGBl 2011/110)
Salzburger Landeskorrespondenz