Der Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird über einen elektronischen Chip verfügen, der neben personenbezogenen auch biometrische Daten – das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke – sowie etwaige Nebenbestimmungen speichern wird. Darüber hinaus ermöglichen neue Funktionalitäten, wie der elektronische Identitätsnachweis, dem Karteninhaber die Teilnahme an E-Buisness- und EGovernement-Diensten.
Der Karteninhaber kann selbst eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) einrichten. Der eAT entspricht technisch wie physikalisch dem seit 01.11.2010 ausgegebenen neuen Personalausweis (nPA) für deutsche Staatsangehörige.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass alle Nicht-EU-Staatsangehörigen für die Regelung Ihrer aufenthalts- oder freizügigkeitsrechtlichen Angelegenheiten –sowohl bei Erteilungen als auch bei Verlängerungen- persönlich mit einem biometrietauglichen Lichtbild im Landsratsamt Berchtesgadener Land - Ausländeramt - vorsprechen müssen.
Mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis vier Wochen muss gerechnet werden. Wir bitten deshalb, ab 01.09.2011 die Anträge zur Erteilung/Verlängerung rechtzeitig einen Monat vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels persönlich zu stellen. Die Bearbeitungsgebühren wurden deutlich erhöht. Bisherige Gebührenbefreiungen – z. B. für Familienangehörige von Deutschen - wurden weitgehend abgeschafft.
Landratsamt BGL