Mitte Juni 2009 setzte ausgerechnet wenige Stunden vor dem geplanten Sonnwendfeuer der Zeche Arnsdorf starker Regen ein ... und wollte einfach nicht mehr aufhören. Knapp zwei Monate später konnte der dann endlich halbwegs getrocknete Stoß doch noch abgebrannt werden. Ein derart zeitlich versetztes Sonnwendfeuer wäre heute - auch nach Inkrafttreten der jüngsten Brauchtumsfeuer-Verordnung - nicht zulässig.
Aufgrund der seit Herbst 2010 geltenden Rechtslage im Bundesluftreinhalterecht sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich das ganze Jahr über verboten, es sei denn, der Landeshauptmann regelt per Verordnung bestimmte zeitlich und räumlich begrenzte Ausnahmen.
Entsprechende Verordnungen traten unlängst in Oberösterreich (
Oö LGBl 2011/9) und Salzburg (
Sbg LGBl 2011/38) in Kraft. Gerade rechtzeitig um die weit verbreiteten Osterfeuer straflos entfachen zu können. Aber auch nicht in jedem Fall so großzügig, dass weiterhin jeder in fröhlicher Manier das Abfackeln von Altholz etc als Brauchtum deklarieren könnte.
Die feinen Unterschiede der Regelungen verdienen hier Beachtung. In Oberösterreich wurde de facto die vormalige Rechtslage nahezu wieder hergestellt. Lediglich ein Zeitfenster von vier Wochen schränkt das Abbrennen der sonst interpretationsoffen zugelassenen "Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die durch volkstümliche Übung in der Region traditionell anerkannt sind", ein.
Anders in Salzburg, wo nicht bloß der jeweilige Zeitrahmen mit gerade einmal 16 Tagen deutlich enger normiert wurde. Die Verordnung der Landeshauptfrau zählt mit Oster-, Johannis- und zweimal Sonnwendfeuern abschließend jene vier Anlässe des Brauchtumsjahres auf, für welche die Ausnahme gilt. Außerdem bleibt auch hier die Veranstaltung solcher Feuer Vereinen und anderen Organisationen vorbehalten. Der Beginn des je zugestandenen Zeitfensters mit Samstag könnte so manchen Veranstalter einen wichtigen Ausweichtermin am Freitag kosten. Andererseits stehen in jedem Fall drei Wochenenden zur Wahl.
In jedem Fall gilt für Vereine und andere Veranstalter in beiden Ländern die rechtzeitige Anmeldung und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen genau zu beachten. Alles in allem wird wohl das Gros der bekannteren und gut besuchten Veranstaltungen nicht viel anders abgewickelt werden, als bisher.
Text und Bild von Thomas Haas