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Neues Europaschutzgebiet "Pfeiferanger"

Mit Verordnung der Oö. Landesregierung, kundgemacht im LGBl 2011/22, wird das Gebiet "Pfeiferanger" als Europaschutzgebiet im Sinne der sog "Vogelschutz-Richtlinie" der EU (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 20 vom 26.1.2010, Seite 7 ff)  bezeichnet und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen.

Einschränkungen für Jagd und Fischerei


Zuvor mussten noch durch kleinere Anpassungen die bestehenden Naturschutzverordnungen zu den betroffenen Gebieten Pfeiferanger (LGBl 2011/20) sowie Seeleithensee und angrenzende Streuwiesen (LGBl 2011/21) die Anforderungen der Vogelschutz-RL erfüllt werden. So mussten insbesondere die bislang generell zulässigen Eingriffe durch Jagd und Fischerei eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Jagd wurde die Krickente von dieser Genehmigung ausgenommen sowie die Wildfütterung bzw das Errichten neuer und Instandhalten bestehender Fütterungsstellen untersagt. Für die Fischerei wurde eine "Schonzeit" in den Monaten März und April verordnet, in der Zone A teilweise sogar bis Juli.

Schutz für Raubwürger und Wasserralle


Mit dem "Pfeiferanger" wurde nach dem Weidmoos (Lamprechtshausen und St Georgen - seit 1. Mai 2006) und dem Bürmooser Moor (Bürmoos - seit 1. Dezember 2008) nun auch im Ibmer Moor (Eggelsberg und Moosdorf - ab 1. April 2011) als drittem Teilstück dieses größten zusammenhängenden Moorgebietes Österreichs ein Europaschutzgebiet im Sinne der EU-Vogelschutz-RL ausgewiesen. Schutzzweck ist die Gewährleistung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Vogelarten innerhalb des Schutzgebiets. Näheres finden Sie in den Erläuterungen zur Verordnung OÖ-LGBl 2011/22.


Beitrag v Thomas Haas - Quellen: RIS des Bundes, www.land-oberoesterreich.gv.at, www.seelentium.at