Der Salzburger Landes-Kulturbeirat wird im Herbst für die Dauer von vier Jahren neu bestellt.
Die Landesregierung ruft alle Einrichtungen und Betriebe aus Kunst und Kultur, Wissenschaft und Erwachsenenbildung und alle interessierten Einzelpersonen zu Nominierungen und Wahlvorschlägen auf.
Diese sollen bis spätestens kommenden Freitag, 2. September, bei der Geschäftsstelle des Landes-Kulturbeirates, Abteilung 12 – Kultur, Gesellschaft, Generationen, Franziskanergasse 5a, 5020 Salzburg, E-Mail: heidi.santillan@salzburg.gv.at oder kultur@salzburg.gv.at eingebracht werden.
Der Landes-Kulturbeirat ist laut Salzburger Kulturförderungsgesetz zur "Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen" eingerichtet und besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Acht davon werden von der Landesregierung aus den Bereichen Kunst, Volkskultur, Wissenschaft und Bildung berufen. 16 Mitglieder werden durch ein Wahlkollegium (vier Vertreter/innen des Landes-Kulturbeirates und drei aus dem Amt der Landesregierung) vorgeschlagen.
Aufgaben und Profil
Der Landeskulturbeirat ist im Paragraph 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von 1998 geregelt. Er dient “zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen”.
1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:
- von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
- der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
- die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
- Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.
2. Der Landeskulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:
- zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
- zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
- zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
- zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
- zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Salzburger Landesregierung.
Quellen: Salzburger Landeskorrespondenz und www.landeskulturbeirat-salzburg.at