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Öffnungszeiten der Wahllokale bei Bundespräsidentenwahl online

Am 25. April findet die Bundespräsidentenwahl statt. Wer wissen möchte, welche Wahllokale wo und wann im Land Salzburg geöffnet haben, kann unter www.salzburg.gv.at/wahl10 die nötigen Detailinformationen finden. Aufgelistet sind alle Wahllokale nach Bezirken sowie ein Link auf die Wahlinfo-Seite des Magistrats Salzburg sowie Links zu aktuellen Presseaussendungen des Landes und zur Sonderseite des Innenministeriums mit allgemeinen Informationen zur Wahl.

Wahlkarten können noch bis 21. bzw. 23. April beantragt werden

Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können noch bis Mittwoch, 21. April, (schriftlich) beziehungsweise Freitag, 23. April, 12.00 Uhr, (mündlich) bei der Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist, gestellt werden. Nachdem die Wahl des Bundespräsidenten durch Verlautbarung im Bundesgesetzblatt für den 25. April 2010 ausgeschrieben wurde, können beim zuständigen Gemeindeamt Wahlkarten beantragt werden. Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich am Tag der Bundespräsidentenwahl, Sonntag, 25. April, nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, das Wahlrecht auch außerhalb der Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist, ausgeübt werden. Erstmals kann heuer darüberhinaus bei der Bundespräsidentenwahl auch per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich.

Auch Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. In den Wahlkarten befinden sich die Kuverts und Stimmzettel. Für eine Stimmabgabe per Briefwahl muss der Stimmzettel nach Ankreuzen der gewählten Personen in das Kuvert und dieses dann in die Wahlkarte gesteckt werden. Auf der Wahlkarte ist die Adresse der Wahlbehörde, an die die Wahlkarte gesendet werden muss, bereits aufgedruckt. Auf der Wahlkarte muss der Wahlberechtigte mit seiner Unterschrift eidesstattlich erklären, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst sowie vor Schließen des letzten Wahllokales in Österreich, das ist am Sonntag, 25. April, voraussichtlich 17.00 Uhr,  ausgefüllt wurde.

Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch vor dem 25. April, abgegeben und der Wahlbehörde übermittelt werden. Sie muss jedoch bis spätestens Freitag, 30. April, 14.00 Uhr, dort eintreffen. Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt werden. Darüberhinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.

Eventuelle Stichwahl am 16. Mai

Sollten bei der Bundespräsidentenwahl mehr als zwei Kandidaten antreten und keiner von ihnen am 25. April mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen können, müssen die zwei stimmenstärksten Bewerber am 16. Mai zu einem 2. Wahlgang (Stichwahl) antreten. Auch für diesen zweiten Wahlgang können Wahlkarten, mit denen die Stimme auch per Briefwahl abgegeben werden kann, beantragt werden. Entsprechende Anträge können bis 12. Mai (schriftlich) beziehungsweise 14. Mai, 12.00 Uhr, (mündlich) beim zuständigen Gemeindeamt gestellt werden. Die Wahlkarten, mit denen per Briefwahl gewählt wird, müssen bis 24. Mai, 14.00 Uhr, der Wahlbehörde übermittelt werden.