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Reisepass für Deutsche in Österreich mit Zusatzkosten

Bis vor zwei Jahren war es noch relativ einfach, einen bestehenden Pass verlängern zu lassen. Heute werden jedoch nur mehr neue Pässe mit biometrischen Daten einschließlich elektronischem Fingerabdruck ausgegeben.
Beim deutschen Konsulat in Salzburg erhielten wir die Auskunft, dass deutschen Staatsbürgern, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, nun nichts anderes übrig bleibt, als zur Ausstellung des neuen Reisepasses nach Wien zum dort ansässigen deutschen Konsulat zu fahren, da in Salzburg kein Gerät zur Erfassung der biometrischen Daten zur Verfügung steht.

Paragraphendschungel
Die deutschen Antragsteller sind zu bedauern, denn zu den Passgebühren von 72 Euro kommt natürlich noch die Bearbeitungsgebühr des Konsulats dazu, macht in Summe (maximal) 157 Euro, unter 24 Jahren 114 Euro. Zu diesem Betrag kommt dann noch die Anreise nach Wien sowie ein verlorener Urlaubstag.
Damit es bei einer Anreise und einem Urlaubstag bleibt, sind die Antragsteller gut beraten, sich die erforderlichen Unterlagen gut vorzubereiten. Neben dem alten Reisepass benötigt man noch:
• Das ausgefüllte Antragsformular
• Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (erhält man beim Geburtsstandesamt)
• Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Reisepass/Personalausweis oder Einbürgerungsurkunde)
• Zwei Passfotos. Die Aufnahmen müssen den strengen Vorschriften genau entsprechen: Frontalaufnahme, geschlossener Mund, Hintergrund einfarbig, bitte nicht lächeln, keine roten Augen, keine Reflexe bei Brillenträgern usw.
•    Wohnsitznachweis (Meldezettel)
• Abmeldebestätigung vom letzten innnerdeutschen Wohnsitz, falls im jetzigen Dokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist,
• Akademischer Grad – Nachweis durch Verleihungs-/Promotionsurkunde
• Namensänderung durch Eheschließung oder Scheidung: Heiratsurkunde UND Abschrift aus dem Ehe-/Familienbuch (erhält man vom Standesamt der Eheschließung) bzw. die amtliche Bescheinigung über die Namensführung durch das Standesamt I in Berlin).
• Bei Verlust: Falls Sie einen neuen Reisepass beantragen, weil Sie den alten verloren haben, benötigen Sie noch die Verlustmeldung oder Diebstahlsanzeige der Polizei und einen anderen Ausweis zum Nachweis Ihrer Identität.

Kinder-Reisepass
Wer einen Kinderreisepass beantragt, für den wird es wirklich kompliziert:
Persönliche Vorsprache beider Eltern mit Reisepass und Abschrift aus dem Ehe-/Familienbuch zum Nachweis der Namensführung der Eheleute nach der Eheschließung, ggf. bei alleiniger Sorge den Sorgerechtsbeschluss eines Gerichtes oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils oder Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes oder Erklärung zum Sorgerecht. Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelicher Geburt.
Bei all der deutschen Gründlichkeit ist man gut beraten, sich rechtzeitig um den neuen Pass zu bemühen. Im Internet fanden wir Berichte von genervten Antragstellern, die drei Mal in Wien vorstellig werden mussten, bis es den Behörden recht getan war. Alle Unterlagen sind übrigens im Original und in Kopie vorzulegen!
Deutsche (EU-) Staatsbürger, die in Österreich leben, werden so zu Bürgern zweiter Klasse gemacht.
Übrigens: zu bezahlen sind alle Gebühren vor Ort in bar!
Alternative Besorgung bei Deutscher Heimatgemeinde
Was man uns beim Konsulat in Salzburg nicht mitteilte: Deutsche Staatsbürger, die in Österreich wohnen, können sich auch an die Heimatgemeinde in Deutschland wenden (offiziell ist das aber gar nicht erlaubt). Von dort wird dann – nach Erlaubnis von Wien und gegen Einhebung der doppelten Gebühr – die Abwicklung mit Wien übernommen. Diese dauert rund 2 Wochen, es ist allerdings ein dreimaliges Erscheinen bei der Gemeinde erforderlich.

Schlusssatz auf dem Info-Formular:
„Wir sind bemüht, Ihren Passantrag unverzüglich aufzunehmen und bitten um Ihr Verständnis, falls sich im Einzelfall erst bei Antragstellung Fragen ergeben, welche ggf. weitere Unterlagen/Nachweise von Ihnen erfordern!“

 

Christian Schickmayr