Vor 21 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der UNO beschlossen. Die Vereinbarung der UNO betont die besonderen Bedürfnisse von Kindern und die Verpflichtung, sie zu schützen – vom Recht auf Leben bis zum Verbot von Gewalt gegen Kinder.
"Die Konvention der UNO war ein großer Schritt für die Verwirklichung eines lebenswerten kindgemäßen Lebens. Doch die Rechte von Kindern werden vielerorts noch missachtet. In Salzburg sind die Kinderrechte bereits in der Landesverfassung verankert. Österreichweit gibt es jedoch noch mehr zu tun: und so ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Kinderrechte so bald wie möglich auch in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Denn Kinder sind unsere Zukunft, auf sie müssen wir besonders Acht geben", sagte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, heute, Freitag, 19. November, anlässlich des morgigen Weltkindertages.
"Mit 54 Artikeln formuliert die Kinderrechtskonvention die Anliegen unserer Kinder und Jugendlichen, kein einziges ist ohne Sinn, ohne Bedeutung. Es gehört mit zu den schlimmsten Erfahrungen, wenn man erfährt, dass Kinder vernachlässigt werden, ihnen Gewalt angetan oder sie aufgrund ihrer Hautfarbe oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht die gleichen Chancen haben wie alle anderen. Das Ziel aller sollte es sein, dass wir es jedem Kind ermöglichen, schöne Erfahrungen in seinem noch jungen Leben zu machen und allen Kindern die gleichen Chancen für ein erfülltes Leben bieten können", sagte die Landeshauptfrau.
Salzburg tut etwas gegen Kinderarmut
Armut führt zu Unterversorgung, zu sozialer Ausgrenzung und trifft besonders Kinder. Der Kinderarmut wurde vergangene Woche, 11. November, bei der Salzburger Tagung "Ich seh‘, ich seh‘, was du nicht siehst" zum EU-Jahr zur Armutsbekämpfung 2010 im Hotel Best Western Park Hotel Salzburg ein Gesicht gegeben.
In Österreich sind rund 270.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren armutsgefährdet. Zu den zentralen Ursachen von Kinder- und Jugendarmut zählen Einkommensarmut und Bildungsarmut. Kinderarmut bedeutet jedoch nicht nur ein Defizit an materiellen, sondern auch an immateriellen Ressourcen. "Besonders bei Kindern von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, oder Kindern aus Migrationsfamilien besteht ein erhöhtes Armutsrisiko. Das Land Salzburg will Kinderarmut daher aktiv bekämpfen. Ein Beitrag dazu sind die österreichweit höchsten Kinderrichtsätze in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, denn in Salzburg soll und darf kein Kind in Armut aufwachsen", so Burgstaller.
Salzburg fordert auch vom Bund, das Sparpaket vor allem dort, wo es Familien betrifft, zu entschärfen. "Dass Familien Tausende Euro im Jahr verlieren könnten, ist weder sozial ausgewogen noch treffsicher", sagte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Die Landeshauptfrau regte bereits an, den Bezug der Familienbeihilfe in verschiedenen Fällen auch nach dem vollendeten 24. Lebensjahr zu ermöglichen, wobei die Mindeststudiendauer und "Toleranzsemester" in die Berechnung einbezogen werden sollen. Verfassungsrechtliche Bedenken macht das Land hinsichtlich des "Vertrauensschutzes" geltend. "Es ist nicht einzusehen, dass bei Kürzungen etwa bei Senioren oder Beamten ein Vertrauensschutz gilt, dieser aber bei Familien oder Studierenden nicht angewandt werden soll. Auch das ist eine Frage der Gerechtigkeit."
Kinderrechte gut vertreten
Die Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft weist bereits seit vielen Jahren auf die Anliegen und Sorgen der Kinder hin und gibt ihnen eine Stimme. Als "kritischer" Partner des Landes Salzburg versucht die Kinder- und Jugendanwaltschaft jungen Salzburgern viele "Stolpersteine" aus dem Weg zu räumen. Sie ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes und hat die Aufgabe, die Interessen und Rechte von unter 18-Jährigen zu vertreten. Die Grundlage dafür ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.