Liegt der
Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland und mindestens 25 Kilometer vom Arbeitsort entfernt, kann in Oberösterreich und Salzburg unter bestimmten Voraussetzungen eine
Pendlerbeihilfe des Landes bezogen werden.
Im Unterschied zur allgemeinen
„Fernpendlerbeihilfe“ des Landes Oberösterreich wird die
Salzburger „Kfz-Pendlerbeihilfe“, wie der Name schon sagt, nur jenen PendlerInnen gewährt, welche den Weg zur Arbeit ausschließlich bzw nur in zumutbarer Zeit im Kfz zurücklegen können. Wer öffentlich fährt, kommt ohnehin in den Genuss der geförderten Jahreskarte des Salzburger Verkehrsverbundes.
Die
Einkommensobergrenze liegt in
Salzburg bei 21.500 Euro, in
Oberösterreich bei 26.000 Euro. Sie erhöht sich gleichermaßen für jedes im Haushalt lebende Kind um 10 Prozent. Dem großzügigeren Einkommensrahmen stehen in
Oberösterreich im Vergleich zu Salzburg um gut ein Viertel
niedrigere Förderbeträge gegenüber. So erhalten für das Jahr 2010 oberösterreichische PendlerInnen in der ersten Kategorie von 25 bis 49 Kilometern 144 Euro, in Salzburg sind es 200 Euro. Neben der Entfernung wird auch jeweils zwischen Tages- und Wochenpendlern unterschieden.
Wegen der gegenüber 2009 stark gestiegenen Treibstoffpreise wurde die Kfz-Pendlerbeihilfe in
Salzburg im Schnitt
um etwa 40 Euro angehoben. Dass die aktuellen Beträge für 2010 dennoch exakt jenen entsprechen, die in der offiziellen Informationsbroschüre des Landes vom Dezember 2008 genannt werden, resultiert aus einer zwischenzeitlichen Absenkung im Jahr 2009.
Alle erforderlichen
Informationen sowie weitere Links zu Antragsformularen etc finden sie hier für die
Kfz-Pendlerbeihilfe des Landes Salzburg bzw
hier für die
Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich.
th - Quellen: www.salzburg.gv.at / www.land-oberoesterreich.gv.at