Die Verordnung über ein Verbot von Softguns (Airsoft-Waffen) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist am 25. September im Land Salzburg in Kraft getreten. "Es ist positiv, dass sich das Land Salzburg geschlossen gegen den Gebrauch von Softguns durch Minderjährige in Salzburg ausgesprochen hat", betonte am Mittwoch, 13. Oktober, Sozial- und Gesundheitsreferentin Landesrätin Erika Scharer auch anlässlich des aktuellen Falles in der HAK 1 in der Stadt Salzburg, wo ein Schüler einer Mitschülerin die Waffe an den Kopf gesetzt und sie bedroht hatte.
"Softguns gehören einfach nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", so Landesrätin Erika Scharer, die auch an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten appellierte, das Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen zu suchen und sie über die Gefährlichkeit von Waffen aufzuklären. Spielzeug solle schließlich das Miteinander und nicht das Gegeneinander fördern, so Landesrätin Scharer. Der Umgang mit Spielzeugwaffen gefährdet die Entwicklung von Minderjährigen.
"Softguns sehen Originalwaffen täuschend ähnlich, das kann einerseits zu schweren Missverständnissen führen und andererseits können durch die kleinen Plastikkugeln, die mit einer sehr hohen Geschwindigkeit abgefeuert werden, erhebliche Verletzungen folgen. Neben blauen Flecken kommt es immer wieder zu schlimmeren Körperschäden, vor allem im Gesicht", sagte Sozial- und Gesundheitsreferentin Scharer.
Von der Verordnung betroffen sind unter anderem Federdruckwaffen-Spielzeug, mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial haben, sondern aufgrund ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen sind.