Schulveranstaltungen wie Schikurse oder Sportwochen, Wienwochen, Schullandwochen, Projekttage oder auch Theaterbesuche sind für Kinder und Jugendliche ein besonderes Ereignis in ihrem schulischen Alltag. Sie bringen Abwechslung, machen Spaß und fördern gleichzeitig die gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Entwicklung der Kinder. Für weniger finanzkräftige Familien stellen sie aber auch eine große Belastung dar. Vom Referat für Familie und Generationen des Landes gibt es dafür Förderungen. Darüber informiert die aktuelle Ausgabe des "Salzburger Familienjournals", das von der Abteilung Kultur, Gesellschaft, Generationen herausgegeben wird.
Familien- und Jugendreferentin Landesrätin Dr. Tanja Widmann sagte am Montag, 6. Dezember, dazu, es sei erfreulich, dass es auch heuer wieder gelungen ist, Familien bei der Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen zu unterstützen. "Die Teilnahme an Ausflügen und anderen Schulveranstaltungen ist pädagogisch besonders wertvoll und fördert das soziale Verhalten in der Gruppe. Niemand soll von diesem Gemeinschaftserlebnis wegen finanzieller Nöte ausgeschlossen werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Förderungen weiterhin für die Salzburger Familien zu Verfügung stehen", betonte Landesrätin Widmann.
Maximal 220 Euro pro Kind und Kalenderjahr
Maximal 220 Euro gibt es pro Kind und Kalenderjahr. Unterstützt werden Schulveranstaltungen aller Schultypen und Eltern mit Wohnsitz in Salzburg bzw. Eltern von Kindern, die im Bundesland Salzburg eine Schule besuchen. Die Förderung kann auch in mehreren Schritten eingereicht werden.
Die Einkommensobergrenze beträgt bei Familien mit einem Kind 1.454,92 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) zuzüglich 447,67 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei Alleinerzieher/innen mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 1.119,16 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) zuzüglich 447,67 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Ansuchen für Veranstaltungen 2010 bis 30. Dezember möglich
Da die Förderung pro Kalenderjahr bezogen werden kann, können Ansuchen für Schulveranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, noch bis 30. Dezember 2010 gestellt werden. Nähere Informationen beim Referat für Familie und Generationen des Landes, Telefon: 0662/8042-5435 oder 5436 sowie unter www.salzburg.gv.at im Internet.