VertreterInnen des Naturschutzbundes Salzburg, der Landesumwelt-anwaltschaft, der Verkehrsplattform und der Aktion Grünland ha-ben beim gestrigen Sprechtag von Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits in Salzburg eine Reihe von Unterlagen zur Prüfung an die Volksanwaltschaft übergeben. Sie haben schwerwiegende Beden-ken gegen die Vorgangsweise von Stadt und Land in der Causa der geplanten Betriebserweiterungen der Firmen Maco und Porsche auf dem Grund von Johannes Graf v. Moy im Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd vorgetragen.
Bekanntlich wird derzeit die Aufhebung von Teilen des Land-schaftsschutzgebietes betrieben. Erst jüngst ließ sich die Lan-desregierung ihr Vorhaben durch den sogenannten Naturschutzbei-rat absegnen. Dieses Gremium mit bloßer Beratungsfunktion ist nach derzeitiger Konstruktion kein Fachbeirat. Wie nicht anders zu erwarten war, hat dieser Beirat dem politischen Ansinnen nach Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd mehrheitlich Folge geleistet.
Die Politik gibt freimütig zu, vereinfachte Bedingungen für die Betriebserweiterungen und die dafür nötigen Rodungen von geschützten Auwaldflächen schaffen zu wollen. Es widerspricht aber dem rechtsstaatlichen Prinzip, dass die Verpflichtungen aus dem Naturschutzgesetz, EU-Recht und der Alpenkonvention umgangen werden, indem einfach nach Belieben Grundstücke aus Landschaftsschutzgebieten heraus genommen werden.
Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen sollen auf den naturschutzfachlich wertvollen Flächen vorwiegend (mehrere hundert!) neue Autoabstellplätze geschaffen werden.
Bei den bisherigen Vorgangsweisen wurden naturschutz- und raumordnungsrechtliche sowie fachliche Bestimmungen und Grundsätze, etwa nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden, völlig missachtet. Die Volksanwaltschaft wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Alpenkonvention, insbes. Art. 11 des Proto-kolls Naturschutz und Landschaftspflege (BGBl. III Nr. 236/2002) und Art. 3 des Protokolls Raumplanung und nachhaltige Entwick-lung (BGBl. III Nr. 232/2002) nicht beachtet wird.
Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits sicherte eine umfangreiche und genaue Prüfung zu.